Im Spannungsverhältnis zwischen Art. 5 I GG (Informationsfreiheit) und Art. 1, 2 GG (Schutz der Privatsphäre) ist hinsichtlich persönlicher Daten das Kriterium “Person der Zeitgeschichte” wesentlich. Dabei gilt die Faustregel: wenn die Verhältnisse einer Person „an sich“ für die Öffentlichkeit interessant und berichtenswert waren, ohne, dass es der Verknüpfung zu einem bestimmten zeitgeschichtlichen Ereignis oder der Beziehung zu einer „an sich interessanten“ Person bedurfte, dann war diese Person eine absolute Person der Zeitgeschichte. Zitiert nach Wikipedia ist absolute Person der Zeitgeschichte, wer aufgrund seiner Stellung, Taten oder Leistungen außergewöhnlich herausragt und deshalb derart im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht, dass ein besonderes Informationsinteresse an der Person selbst, sowie an allen Vorgängen, die ihre Teilnahme am öffentlichen Leben ausmachen, besteht (z. B. Helmut Kohl, Caroline von Hannover, Boris Becker).
Bei absoluten Personen der Zeitgeschichte – so der telos der Dogmatik – überwiegt das Interesse der Allgemeinheit den Persönlichkeitsschutz auch deswegen, weil diese Personen meist willentlich eben diese hervorgehobene Stellung im gesellschaftlichen Kontext einnahmen oder -nehmen.
Die Begrifflichkeit geht auf Neumann- Duesenberg zurück, der in den 60er Jahren einen Aufsatz zu dem Thema verfasste. Als Beispiele nannte dieser Albert Schweitzer und den amtierenden Bundespräsidenten. Man erkennt – um mit Kollegen Dr. Prinz zu sprechen - schon an den Namen, dass sich Neumann- Duesenberg ganz besonders bedeutsame Persönlichkeiten herausgesucht hatte.
Zu Recht: Denn der Grundsatz ist das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen.
Es kann also nicht angehen, einfach jemanden zur (absoluten) Person der Zeitgeschichte zu “labeln” (Prinz a.a.O.) und schon kann jeder persönliche Daten der oder des Betroffenen nach Belieben verbreiten. So wurde denn auch etwa der Welfenprinz Ernst August “nur” als relative Person der Zeitgeschichte gewertet (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26. April 2001 – Az. 1 BvR 758/9).
Zu verhindern ist insbesondere der Automatismus der Lehre von der Person der Zeitgeschichte: einmal als solche eingeordnet, gibt es kaum ein Entrinnen für den Einzelnen und seine Angehörigen. Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere und Recht behalten das Dritte, das ist eine Binsenweisheit. Doch wie will sich der Einzelne gegen die Meute der vermeintlichen “Verfechter der Informationsfreiheit” wehren, wenn das letztlich nur mit einem Gang durch die Instanzen möglich ist? Es bedarf des Mutes, der Ausdauer und der Entschlossenheit, aber der Kampf lohnt.
January 28, 2006 at 7:47 am |
Trackback von FvMM meint:
Kurz: Herzlich Willkommen Herr Kollege!
“…Und wer mit Tron zu tun hat, weiss, dass die Eltern von Tron den Herrn Rechtsanwalt Friedrich Kurz beauftragt haben, wegen der postmortalen Persönlichkeitsrechtsverletzung gegen die Wikimedia vorzugehen, nachdem die deutschen Administratoren auf Kosten von Jimbo Wales einen auf stur machen. Friedrich hat ebenfalls ein Blog, welches – wie anders soll es auch lauten – von ihm friedrich.wordpress.com benannt wurde…”
http://fvmm.blogspot.com/2006/01/kurz-herzlich-willkommen-herr-kollege.html
January 31, 2006 at 12:08 pm |
Manueller Trackback von FvMM meint:
“…Eine Stichprobe hat als Zufallsfund ergeben, dass sich auf dem 145.97.39.155-Rechner DE.WIKIPEDIA.ORG nebst der zahlreichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen zu Lasten von etwa 1.000 Personen sich dort ebenso auch pornografisches und jugendschutzgefährdetes Material befindet, für das deutsche Systemoperatoren mit deutschem Wohnsitz verantwortlich sind…”
http://fvmm.blogspot.com/2006/01/beschlagnahme-der-deutschen-wikipedia.html